Fördermöglichkeiten

Verschenken Sie kein Geld und nutzen Sie die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten:

Bildungsprämie

NEU ab 01.01.2010: 50 % der Kursgebühr, bis zu 500,00 € geschenkt vom Staat!
Informationen hierzu auf www.bildungspraemie.info

Achtung:
-Bei Prämiengutscheinen mit einem Ausstellungsdatum nach dem 14.7.2011 darf die Rechnung und Zahlung nicht mehr an den Arbeitgeber bzw. vom Arbeitgeber gesendet bzw. überwiesen werden.
- Die jetzige Förderperiode endet am 30.11.2011
- Die Prämiengutscheine können nur noch bis zum 31.05.2012 vom Fortbildungszentrum eingereicht werden, d.h. der Kursbeginn und die Zahlung des Eigenanteils muss bis zum 15.05.2012 erfolgt sein.

Arbeitsagentur

Das FobiZe ist zertifiziert nach AZWV. Einzelne Kurse sind anerkannte Maßnahmen und können mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Zumeist wird die komplette Kursgebühr übernommen.
Informationen hierzu gibt Ihnen Ihr Sachbearbeiter oder Sie informieren sich auf www.arbeitsagentur.de

IWIN – Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen

Hier wird mit Geldern aus dem Europäischen Sozialfonds und vom Land Niedersachsen die Weiterbildung von Kleinstunternehmern und ihrer Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt. Informationen hierzu gibt es auf www.iwin-niedersachsen.de

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

Auch NRW hat ein Programm mit Mitteln des ESF aufgelegt, bei dem 50 % der Kursgebühr, maximal 500,00 €, übernommen werden.
Näheres dazu auf www.bildungsscheck.nrw.de oder bildungsscheck.com oder www.esf.nrw.de

Qualifizierungsscheck Hessen

Älter als 45, oder
noch keinen anerkannten Abschluss für Ihre derzeitige Tätigkeit, oder
in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind, unabhängig von Ihrem Alter und Ihrer Qualifikation, oder
als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sind. Gefördert werden Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit Ihrer Ausbildungstätigkeit stehen, unabhängig von Alter und Qualifikation.

Dann schenkt Ihnen das Land mit Mitteln aus dem ESF 50 % der Kursgebühr, höchstens 500,00 € für Fort- und Weiterbildung.
Näheres dazu unter www.qualifizierungsschecks.de

Weiterbildungsbonus in Schleswig-Holstein

Erfahren Sie mehr unter http://weiterbildung-kiel.de/qualifizierung.htm. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Kristin Lehnecker, Tel. 0431 / 901 - 53 38, e-Mail: kristin.lehnecker@kiel.de

Begabtenförderung

Gut gelernt und erfolgreich das Examen abgeschlossen? Für die Besten, nicht zu alten, gibt es Extrageld für Fortbildungen.
Näheres dazu auf www.begabtenfoerderung.de

Bildungsurlaub

Freie Tage für Bildung bei privaten Fortbildungsanbietern gibt es fast überall - ab 1.4.2010 auch in Bremen! -, aber jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln. D.h. für Sie als Teilnehmer, dass Sie uns mindestens 14 Wochen vor Beginn einer Fobi informieren müssen. Der Antrag muss in manchen Ländern mindestens 12 Wochen vor Kursbeginn beim jeweiligen Referat vorliegen.